Momentan gilt in Baden-Württemberg ein Betriebsverbot für Beherbergungsbetriebe bis zum 16. Mai 2021.
"mit Ausnahme von notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen"
(§ 13 Abs. 1 Nr. 5 CoronaVO)
Werfen Sie einen Blick in unseren Belegungskalender.
Werfen Sie einen Blick in unseren Belegungskalender.
Die KUCK KUCK Kampagne ist von der Schwarzwald Tourismus GmbH zum Re-Start des Tourismus.